Überlassung von Arbeitsmitteln
1. Gegenstand des Vertrages:
Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Überlassung von Arbeitsmitteln (nachfolgend „Arbeitsmittel“ genannt) durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
2. Überlassungspflicht:Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel bereitzustellen.
3. Umfang der Überlassung:Die Arbeitsmittel werden dem Arbeitnehmer in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung gestellt, um eine ordnungsgemäße und effiziente Arbeit zu ermöglichen.
4. Verantwortung des Arbeitnehmers:Der Arbeitnehmer ist für den ordnungsgemäßen Umgang und die pflegliche Behandlung der Arbeitsmittel verantwortlich.
5. Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz:Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes an den Arbeitsmitteln entstehen.
6. Eigentumsverbleib:Die Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Arbeitgebers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veräußert werden.
7. Inventarverzeichnis:Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ein Inventarverzeichnis zu führen und regelmäßig dem Arbeitgeber vorzulegen.
8. Kontrollrecht des Arbeitgebers:Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit die Arbeitsmittel zu kontrollieren und gegebenenfalls in Besitz zu nehmen.
9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses:Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sämtliche Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.
10. Vertragslaufzeit:Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig.
11. NVT E & Normale Schlüssel:CLIQ NVT Schlüssel für Übergabekasten Glasfaser Netzverteiler , der Schlüssel ist notwendig, um den Übergabekasten zu öffnen und auf die Glasfaserleitung zuzugreifen.
-Sollte nicht verloren gehen. Es ist ratsam, den Schlüssel sicher aufzubewahren, da er für den Zugriff auf die Glasfaserleitung erforderlich ist.
-Ein verlorener Schlüssel kann zu Kosten führen bis zu 20.000 Euro